Landeskindergarten

Landeskindergarten

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Informationen zum Landeskindergarten

NÖ Landeskindergarten Zwölfaxing
Raiffeisenstraße 27-29
2322 Zwölfaxing
Tel. 01 / 706 29 54

E-Mail: kindergarten@zwoelfaxing.gv.at

Öfnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 07.00 - 17.00 Uhr
Freitag von 07.00 - 16.00 Uhr

Die Kinder können gebracht werden:

  • ab 07.00 Uhr
  • bis spätestens 09.00 Uhr

Die Kinder können abgeholt werden:

  • bis 12.00 Uhr vor dem Mittagessen
  • ab 12.30 - 13.00 Uhr nach dem Mittagessen
  • ab 13.00 Uhr beginnt die Nachmittagsbetreuung (kostenpflichtig)

Aufnahme der Kinder:

Gemäß NÖ Kindergartengesetz 2006, § 18, Abs. 1 nimmt der Kindergartenerhalter (Gemeinde Zwölfaxing) auf Antrag der Eltern (Erziehungsberechtigten) im Einvernehmen mit der Kindergartenleiterin Kinder frühestens ab dem vollendeten 2,5. Lebensjahr auf.
Aufnahmevoraussetzung ist grundsätzlich, dass das Kind und mindestens ein Elternteil (Erziehungsberechtigter) den Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben!
Wenn nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können, sind jene Kinder, die ein Jahr vor dem Schuleintritt stehen, in erster Linie zu berücksichtigen.
Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig, doch haben die Eltern (Erziehungsberechtigten) ein Fernbleiben ihres Kindes der Leiterin ehestmöglich zu melden! Anmeldungen für den Landeskindergarten werden am Gemeindeamt entgegengenommen.

Kindergartenbeiträge und Einzahlung:

Folgende Kosten werden monatlich mittels Einziehungsauftrag durch die Gemeinde eingehoben:

Kindergartengrundbeitrag für Bildungs- und Beschäftigungsmaterial bis 13.00 Uhr € 15,00/Monat

Monatliche Kosten für die Nachmittagsbetreuung von 13.00 - 17.00 Uhr ab 1.1.2017:

  • bis 20 Std. = € 55,-
  • bis 40 Std. = € 75,-
  • bis 60 Std. = € 95,-
  • über 80 Std. = € 105,-

 3x jährlich (1. Dezember, 1. März und 1. September) können Änderungen für den Bedarf der Nachmittagsbetreuung bekannt gegeben werden. Sie erhalten rechtzeitig vom Kindergarten ein entsprechendes Formular.

Kosten für das Mittagessen € 4,00/Tag.

Das Gabelfrühstück und die Nachmittagsjause sind mitzubringen.